Nicht ohne Grund gibt es den Ausdruck »Betongold« für das eigene Haus. Der Kauf einer Immobilie ist und war für viele Menschen eines der größten Ziele in jungen Jahren. Die perfekte Altersvorsorge, keine Miete im Alter und Sicherheit. Das verdiente Geld und ein Kredit wurden in Betongold umgewandelt. Je nach Lage und Erhaltung des Gebäudes konnte im Laufe der Jahre eine gute und krisensichere Wertsteigerung erreicht werden. Leider ist es in vielen Fällen so, dass die Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung im Alter mit zu wenig Rente auskommen müssen. Es stellt sich bei vielen dann die Frage, ob ein Verkauf der richtige Weg sein könnte, oder ob es weitere Möglichkeiten gibt. Um weiter im geliebten Haus zu wohnen und trotzdem finanziellen Nutzen daraus ziehen zu können, gibt es verschiedene Lösungen das Eigentum zu Geld zu machen und für Liquidität im Alter zu sorgen. Wenn Sie beispielsweise eine Immobilie in Offenbach veräußern möchten, dann stehen wir als Immobilienmakler für Offenbach Ihnen gerne zur Verfügung.
Immobilie verkaufen gegen Wohnrecht und Zusatzrente
Bei dieser Form wird die Immobilie an einen Investor verkauft. Der ehemalige Besitzer erhält den Kaufpreis entweder als Einmalzahlung oder als Leibrente. Zusätzlich wird den Vorbesitzern vertraglich, ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Das Haus geht an den Käufer über, der nach Ableben der ehemaligen Besitzer die Immobilie weiterverkaufen kann. Die Höhe der Rente, die gezahlt wird, hängt vom Alter der Verkäufer ab. Je länger die statistische Lebenserwartung ist um so geringer ist die Rente. Da dies immer eine Komponente mit unbekannten Variablen ist, kann es entweder für den Verkäufer ein wirklich gutes Geschäft werden, wenn er ein hohes Alter erreicht, oder für den Käufer, wenn der Verkäufer früher verstirbt.
Neben der Leibrente gibt es auch die Variante einer Zeitrente. Bei einer abgekürzten Zeitrente ist der Zeitpunkt für die Auszahlung zu Lebzeiten festgelegt.
Die Mindestzeitrente ist ein Mix aus Leibrente und Zeitrente. Die Rentenzahlungen werden bis zum Lebensende ausgezahlt, mindestens jedoch bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Das heißt, es könnten durchaus noch die Erben profitieren.
Es kann auch eine Höchstzeitrente vereinbart werden. Hier wird ganz fix eine Zeitspanne festgelegt. Verstirbt der Empfänger vorzeitig, enden auch die Zahlungen.
Teilverkauf – für finanziellen Freiraum
In diesem Falle verkauft der Eigentümer die Hälfte des Verkehrswertes seiner Immobilie an darauf spezialisierte Unternehmen. Das Unternehmen wird als stiller Miteigentümer ins Grundbuch eingetragen und zahlt die vereinbarte Summe. Das Nießbrauchrecht bleibt bestehen, die Eigentümer können weiter wohnen bleiben und sogar vermieten. Diese Form der Immobilienverrentung wird von Menschen genutzt, die mit der Auszahlung von 50 % des Verkehrswertes ihrer Immobilie finanzielle Engpässe überwinden möchten oder nötige Anschaffungen tätigen möchten. Meist gewähren Banken ab einem bestimmten Alter keine Kredite mehr, oder die Großeltern möchten ihre Enkel oder Kindern bei Hausbau unterstützen. Je nach Anbieter wird geregelt, dass die Erben ein Vorkaufsrecht besitzen. Das gibt Sicherheit.
Die Umkehrhypothek
Diese Form der Verrentung von Immobilien wird in den USA »reverse mortgage« genannt. Das bedeutet, der Immobilienbesitzer nimmt auf die Immobilie einen Kredit auf. Die Immobilie dient als Sicherheit. Die Auszahlung erfolgt entweder als Einmalzahlung oder monatlich als Rente. Abgesichert durch eine Grundschuld, wird die Schuldenlast von Jahr zu Jahr größer. Daher auch der Name Umkehrhypothek. Der Kreditnehmer bleibt weiterhin Eigentümer der Immobilie und ist vor Räumung geschützt. Die Kreditsumme wird fällig, wenn der Kreditnehmer verstirbt oder in ein Pflegeheim gehen muss. Sind Erben da, müssen diese die Summe zurückzahlen, durch einen neuen Kredit oder durch Verkauf der Immobilie. Diese Form der Verrentung setzt Voraus, dass die Immobilie werthaltig uns schuldenfrei ist. Auch die Lage ist nicht unerheblich. Ein Vergleich mit anderen Verrentungs-Möglichkeiten sollte auf jeden Fall gemacht werden. Letztendlich wird diese Form von Menschen genutzt, die keine Erben haben, oder nichts vererben möchten. Sie bleiben in den eigenen vier Wänden und bessern ihre Rente auf.