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Immobilienfinanzierung: dies sollte man beachten, wenn man eine Immobilie gemeinsam mit weiteren Parteien erwirbt

Immobilie kaufen

In den vergangenen Monaten hat sich ein ganz expliziter Trend entwickelt, der sich unter den Menschen an einer zunehmenden Beliebtheit entwickelt. Dieser lässt sich seit geraumer Zeit sogar in der ganzen Bundesrepublik feststellen. Gemeint ist der Hauskauf, der mittlerweile gerne von mehreren Parteien bewerkstelligt wird. Die Konstellationen der Käufer unterscheiden sich indes. Oftmals sind es Mitglieder einer Familie, aber auch Freunde entscheiden sich immer mehr für einen gemeinsamen Erwerb. Im Fokus hierbei stehen natürlich eher Immobilien wie Häuser, in denen sich Wohnungen zu separaten Wohneinheiten unterteilen lassen. Verständlich, immerhin kann eine solche Vorgehensweise für alle Beteiligten viele Vorteile resultieren lassen. Wenn man denn richtig vorgeht.

Erneut erwähnen wir „den Traum von den eigenen vier Wänden“. Dass es nicht immer leicht ist, zu einem Eigenheim zu kommen, das ist weiterhin klar. Viele Umstände stellen sich mit der Suche nach einer geeigneten Immobilie ein. Natürlich muss eine Immobilie, sofern man nicht selbst neu baut, weitestgehend den individuellen Anforderungen und Wünschen entsprechen. Jedoch nicht nur dies ist ausschlaggebend. Auch die Lage der Immobilie hat nicht selten einen immensen Stellenwert, wenn man sich nach einer geeigneten Immobilie umsieht. Gerade bei den aktuell niedrigen Zinsen gibt es aber viele potenzielle Käufer, weshalb man schnell sein muss.

Nicht nur Erhaltung und Lage der Immobile, lassen Käufer letztendlich auch kaufen

Am meisten ausschlaggebend ist für jede Person völlig verständlich der Kostenfaktor. Erhalt der Immobilie und auch ihre Lage können noch so hervorragend sein, doch die Kosten können für jeden potentiellen Erwerber letztendlich durch den so genannten „Strich durch die Rechnung“ ein Absehen erwirken. Und genau deshalb steigt gegenwärtig die Tendenz, dass sich Menschen vor einem Kauf einer Immobilie mit Personen aus der Familie oder aus dem Freundeskreis zusammenschließen.

Bewusst sollte hierbei jedem Beteiligten sein, dass ein Hauskauf natürlich keinem Familienurlaub entspricht. Egal, ob man sich mit einem Familienmitglied oder Freunden zusammengeschlossen hat. Hier geht es anschließend um Finanzierung. Und in der Redewendung „bei Geld hört die Freundschaft auf“, versteckt in beiden Verbindungen ein enormes Maß an Wahrheit. Ehe man sich nach einer geeigneten Immobilie umsieht, sollte man intern fixe Rahmenbedingungen besprechen und diese später natürlich auch urkundlich festhalten.

Erste Schritte sollten gemeinsam bedacht und schriftlich festgehalten werden

Nicht nur die Planung der gemeinsamen Finanzierung selbst, auch schon die individuell gewünschten Faktoren bezüglich der Wunsch-Immobilie, sollten vorab festgelegt werden. Hierbei hilfreich kann das gemeinsame Anlegen einer Check-Liste sein. So können eventuelle Streitpunkte von Anfang an beim Namen genannt und später berücksichtigt werden. Ob man sich mit dem Bruder oder Schwester, dem besten Freund oder besten Freundin oder gar mit einem langjährigen Nachbar einig werden möchte. Allen Beteiligten sollte klar sein, dass es sich bei einem erfolgreichen Abschluss letztendlich um eine fortwährende finanzielle Bindung aller Parteien handelt.

Auch in der Gemeinsamkeit gibt es eine Möglichkeit der Separierung

Es ist beispielsweise möglich, dass sich alle Käufer-Parteien zu einer GbR zusammenfinden. Diese Gesellschaft des bürgerlichen Rechts erwirbt dann gemeinsam die zusammen ausgewählte Immobilie. Wie es ursprünglich sicher der Plan gewesen ist, werden die einzelnen Wohneinheiten in separates Wohneigentum aufgeteilt. Aber Achtung: die GbR muss mindestens zwei Gesellschafter definieren. Und auf diese verteilen sich schließlich die Eigentumsrechte. Es ist möglich, dass man beim Bauamt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erwirkt. Und diese legt dann schwarz auf weiß fest, dass die separaten Wohneinheiten trotz einer gemeinsamen Finanzierung separat im Grundbuch aufgeführt werden. So entwickelt sich aus einem „mitgehangen, mitgefangen“ dennoch eine gewisse Aufteilung, wodurch man nicht bei jeder Angelegenheit eine zu 100% geltende Haftung in Kauf nehmen muss.

Denn, wie bereits erwähnt, „bei Geld hört die Freundschaft auf“. Diese Option ist unter Umständen eine effiziente Möglichkeit, sich trotz einer gemeinsamen Kauf-Entscheidung dennoch als zu differenzierende Parteien darzustellen. So, dass letztendlich doch jede Partei für sich selbst verantwortlich ist.

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