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Eigentumswohnungen: Sanierungen und Umbauten sollen durch neues Gesetz erleichtert werden

Immobilienmakler für Bestandsimmobilien

Für viele Menschen bedeutet es ein Stückchen Freiheit, wenn man Eigentümer der eigenen vier Wände ist. In der Regel existieren jedoch mehrere Eigentümer von Wohnungen in ein und demselben Haus, weshalb man sich nach dem Erwerb einer Eigentumswohnung nicht selten mit Diskussionen mit den anderen Parteien aus dem Haus konfrontiert sehen muss. Die große Koalition aber will das Treffen individueller Entscheidungen von Neu-Eigentümern zukünftig deutlich erleichtern.

Eine entsprechende Gesetzesnovelle sieht vor, dass Sanierungen, Umbauten oder beispielsweise der Einbau von elektronischen Lade-Säulen in Eigentumswohnungen vereinfacht werden soll. Bereits im September 2020 wurde man sich im Bundestag bezüglich einer vereinfachenden Reform einig. CDU-Sprecher Jan-Marco Luczak kündigte wenig später an, dass man mit dieser neuen Novelle ein angestaubtes Wohnungseigentumsgesetz fit für die Zukunft machen wolle.

In diesen Fällen sollen Sanierungen bzw. Umbauten realisiert werden können

Eine durch diese Reform resultierende Vereinfachung will auch Johannes Fechner, Sprecher der SPD, erkennen. In Zukunft könne auch ein einzelner Wohnungseigentümer etwa über den Einbau einer Lade-Möglichkeit von Elektrofahrzeugen oder den Ausbau eines Glasfaseranschlusses von anderen Eigentümern verlangen. Ebenfalls, wenn Umbauten vorhandene Barrieren beseitigen sollen oder Maßnahmen für einen Schutz vor Einbrüchen angestrengt werden wollen. Der Haken hierbei sei allerdings, dass der Fordernde zwar keine Zustimmung der anderen Eigentümer mehr benötige. Aber eben die Kosten anschließend alleine tragen müsse.

Man mache Wohnungseigentümergemeinschaften handlungsfähiger und Investitionen würden ermöglicht, so Luczak weiter. Geforderte Mehrheiten, die bislang für eine Umsetzung von Umbau- oder Sanierungsplänen nötig gewesen sind, würden hierdurch unter dem Strich gesenkt.

Nicht jede Modernisierung soll Inhalt der Reform sein

Andere Sanierungen bzw. Umbauten sollen in Zukunft weiterhin vom Wohlwollen der Mehrheit von den anderen Eigentümern abhängig bleiben. Hierzu zählen beispielsweise der Einbau eines Fahrstuhls oder die Sanierung der gemeinsamen Fassade. Zur Kasse gebeten werden können dann aber auch nur die Parteien, die dem Vorhaben zugestimmt hätten. Wohnungseigentümer, die sich zuvor gegen ein Sanierungs- oder Umbauvorhaben ausgesprochen haben, würden sich nicht an den Kosten beteiligen müssen. Einen Namen hierfür hat die SPD auch schon gefunden. Bezeichnet würde diese Lage künftig als „Koalition der Sanierungswilligen“.

Aber auch hier soll es nochmals Ausnahmen. Wenn sich nämlich eine Zweidrittelmehrheit für die Sanierung oder den Umbau zusammenschließt und diese mindestens die Hälfte der Eigentumsanteile darstellen, dann müssen sich alle Parteien an der Finanzierung der entsprechenden Modernisierung beteiligen. Mit welcher Summe man sich im Einzelnen beteiligen muss, hänge am Ende vom Anteil des Eigentümers an der Gesamt-Immobilie ab.

Das soll sich für Hausverwalter ändern

Laut dem Inhalt der Reform müssen Hausverwalter in Zukunft eine offizielle Zertifizierung mit sich führen und eine Prüfung bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) ablegen. Sei dies bei einem Hausverwalter unter Umständen nicht der Fall, könne dies gegebenenfalls von den Wohnungseigentümern eingeklagt werden, betone Luczak. Diese Festlegung würde eine Steigerung der Qualität der Wohneigentumsverwaltung deutlich steigern und sowohl unqualifizierte Hausverwalter, als auch „schwarze Schafe“ in der Branche effektiv vom Markt drängen. Wenn dies tatsächlich eine Realisierung erfahren würde, dann würde dies ohne Zweifel Vorteile für Wohnungseigentümer und seriöse Hausverwaltungen ergeben.

Des Weiteren soll das Wort bzw. der Wille eines Wohnungseigentümers in Zukunft ein schwereres Gewicht zugesprochen werden. Man habe durchsetzen können, dass bedeutsame Angelegenheiten und Angelegenheiten, die hohe finanzielle Mittel erfordern, vom Eigentümer selbst entschieden werden und hier ein Hausverwalter keine finalen Entscheidungen mehr treffen dürfe. Wohnungseigentümer müssten am Ende stets den Hut aufbehalten. Dennoch sollen kleinere Reparaturen auch von der Hausverwaltung in Eigenregie veranlasst werden können.

Eine Vereinfachung solle es auch in der Beziehung zwischen Eigentümer und Hausverwaltung geben. In Zukunft soll es Wohnungseigentümern einfacher gemacht werden sich von der Verwaltung zu trennen, wenn diese unzufrieden sind. Man solle einer entsprechenden Bindung nicht „ausgeliefert“ sein.

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